Autofahren nach Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall ist das Autofahren grundsätzlich möglich, erfordert aber eine ärztliche Überprüfung und ein fachärztliches Gutachten, um die Fahrtauglichkeit zu beurteilen. Wichtige Kriterien sind der stabile Gesundheitszustand, das Fehlen von Beeinträchtigungen (körperlich, kognitiv, psychisch) sowie ein geringes Rückfallrisiko. Nach einem unkomplizierten Schlaganfall ist eine sofortige Beurteilung möglich, bei mehreren Ereignissen gilt oft eine monatige Pause. 

Vorgehen nach einem Schlaganfall

  1. Warten und ärztliche Überwachung: Der erste Schritt ist das Abwarten der Genesungsphase und die Überwachung durch Ärzte. 
  2. Fachärztliches Gutachten: Ein Neurologe oder ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation muss ein Gutachten erstellen, das die Fahrtauglichkeit beurteilt. Dieses Gutachten kann den Entlassungsbericht einer Rehaklinik umfassen. 
  3. Zusätzliche Untersuchungen: Je nach Beeinträchtigung können weitere Untersuchungen erforderlich sein, darunter:
    • Fahrstunden: Zusätzliche Übungsfahrten, um wieder Sicherheit im Fahren zu gewinnen. 
    • Augenärztliche Untersuchung: Zur Prüfung der Sehkraft und des Gesichtsfelds, da dies die Fahrtauglichkeit stark beeinflusst. 
    • Neuropsychologische Tests: Um kognitive Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit zu überprüfen. 

Fahrzeuganpassungen und Führerscheinstelle

  • Fahrzeugumbau: Bei festgestellten Einschränkungen können Umbauten am Fahrzeug notwendig sein, wie etwa spezielle Fahrhilfen. Diese müssen von einer anerkannten Prüforganisation abgenommen werden. 
  • Mitteilung an die Führerscheinstelle: Falls Sie nach dem Schlaganfall Einschränkungen haben, kann es notwendig sein, die Führerscheinstelle zu informieren. 
  • Stabilität des Zustands: Die Fahrtauglichkeit ist erst gegeben, wenn ein stabiler Gesundheitszustand vorliegt und das Risiko für einen erneuten Schlaganfall gering ist. 
  • Vermeiden Sie das Fahren ohne Gutachten: Wer ohne entsprechende ärztliche Bestätigung fährt und einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz und kann strafrechtliche Folgen haben. 
  • Berufsfahrer: Für Lastwagen, Taxis oder Busse (Kategorie C oder D) gibt es strengere Regeln, und die Fahrtauglichkeit ist deutlich schwerer zu erlangen

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