Betreutes Wohnen / Service-Wohnen

Wer möchte nicht so lange wie möglich selbstständig leben? Doch manchmal erfordern das zunehmende Alter oder eine Krankheit hier und da etwas Unterstützung. Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen verspricht ein privates und dabei behinderten- wie altersgerechtes Wohnumfeld gepaart mit nützlichen Dienstleistungsangeboten.

Definition: Was ist Betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind Wohnformen, bei denen die Bewohner selbstständig leben, im Alltag aber je nach Bedarf Unterstützung erhalten können. Das kann ambulant in den eigenen vier Wänden sein oder in speziellen barrierefreien Wohnanlagen.

Die Unterstützungsleistungen reichen vom Hausnotruf über Reinigung und Verpflegung bis hin zur Organisation eines Pflegedienstes. Auch gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten werden in vielen Einrichtungen angeboten.

Die meisten Betreutes-Wohnen-Anlagen richten sich an ältere Menschen, die nicht oder nur in geringem Umfang pflegebedürftig sind. Es gibt aber auch Angebote für Personen mit einer Behinderung oder psychisch kranke Menschen. Betreutes Wohnen für Jugendliche sind eher rar gesät.

Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff

vitalibera Info
Weder Betreutes Wohnen noch Service-Wohnen sind geschützte Begriffe. Jeder Anbieter kann also selbst definieren, welche Leistungen zu ihrem Betreuten Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen gehören. Studieren Sie deshalb gründlich das Angebot, bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.

Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet?

Betreutes Wohnen ist ist keine Pflegeeinrichtung. Es ist als Unterstützung gedacht und dient dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.

Die Wohnform eignet sich für Alleinstehende, Ehepaare und befreundete ältere Menschen gleichermaßen, besonders aber wenn sie

  • sich in einzelnen Bereichen des Alltags Hilfeleistungen wünschen.
  • Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen.
  • sich in ihrer Wohnsituation sicher fühlen möchten.

Für bereits pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad eignet sich Betreutes Wohnen nur, wenn

  • die Anlage an ein Pflegeheim angegliedert ist und den Pflegedienst übernimmt,
  • ein externer ambulanter Pflegedienst beauftragt wird oder
  • ein Angehöriger die Pflege übernimmt.

Betreutes Wohnen: Formen und Einrichtungen

Es stehen unterschiedliche Einrichtungen für Betreutes Wohnen zur Auswahl:

  • Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen
  • Pflegeheime mit Betreutem Wohnen
  • Alternative Wohnformen mit Betreutem Wohnen
  • Ambulantes Betreutes Wohnen
  • Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
  • Betreutes Wohnen für Demenzkranke

Seniorenwohnanlagen und Seniorenresidenzen

Seniorenwohnanlagen sind Wohnkomplexe, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Die Bewohner leben in ihrer eigenen barrierefreien Wohnung, können aber optional diverse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Das Spektrum der Dienstleistungen und der Komfort können von Anlage zu Anlage sehr unterschiedlich ausfallen.

Zum Standard gehören in der Regel folgende Services:

  • Barrierefreie Wohnungen
  • Hausnotruf
  • Verpflegung
  • Reinigungs- und Wäscheservice
  • Hilfe im Haushalt
  • Fahrdienste
  • Hausmeisterdienste
  • Soziale und kulturelle Angebote

Für gehobene Ansprüche gibt es Betreutes Wohnen in sogenannten Seniorenresidenzen. Diese Wohnanlagen sind meist hochwertig ausgestattet, es gibt Restaurants, ein Schwimmbad und Fitnessräume.

Pflegeheime mit Betreutem Wohnen

Einige Pflegeheime bieten zusätzlich Betreutes Wohnen an. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. Allerdings können die Bewohner bei Bedarf jederzeit auf medizinische, pflegerische oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen zurückgreifen. Mit zunehmendem Pflegebedarf ist dann der Umzug ins angegliederte Pflegeheim keine zu große Umstellung mehr.

Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und einem Pflegeheim
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen verfolgen das Ziel, die Eigenständigkeit und individuelle Gestaltungsfreiheit von hilfsbedürftigen Menschen zu erhalten und zu fördern. Ein Pflegeheim ist dagegen darauf spezialisiert, pflegebedürftige Menschen professionell zu versorgen.

Betreutes Wohnen in alternativen Wohnformen

Wer Betreutes Wohnen lieber im Kleinen leben möchte, kann sich alternativen Projekten anschließen. Dazu gehören zum Beispiel Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser.

Mehrere mehr oder weniger unterstützungsbedürftige Menschen tun sich zusammen, schaffen einen gemeinsamen Wohnraum und organisieren selbst die notwendigen Servicedienste. Oder sie geben die Organisation in professionelle Hände und suchen ein vergleichbares Angebot, das in der Verantwortung eines Trägers liegt.

Finanzielle Unterstützung können Sie dabei von der Pflegekasse erwarten, vorausgesetzt mindestens drei Bewohner der Wohngruppe haben einen Pflegegrad. Dann können Sie einen Wohngruppenzuschlag für eine Präsenzkraft beantragen. Er beträgt monatlich 224 Euro für jeden pflegebedürftigen Bewohner.

Zuhause barrierefrei wohnen
Egal ob im Eigenheim, in der WG oder im Mehrgenerationenhaus – Grundvoraussetzung für ambulantes Betreutes Wohnen ist die Barrierefreiheit. Je nach Bedarf sollten Sie also rechtzeitig über einen Treppenlift, eine Rampe für Rollstuhl und Rollator oder einen barrierefreien Badumbau nachdenken. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fördert die Pflegekasse solche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ambulantes Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen geht auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Sie können dann die notwendigen Betreuungs- und Hilfsdienste selbst organisieren oder versuchen, einen ambulanten Pflegedienst zu finden, der ein entsprechendes Angebot für ambulant Betreutes Wohnen hat. Mit ihm schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Grund- und Wahlleistungen aufgeführt sind.

Meist wird ambulantes Betreutes Wohnen aber im Zusammenhang mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderung angeboten.

Professionelle Betreuung für zuhause
Haushalt, Arztbesuche, Behördengänge – manchmal benötigen Menschen einfach nur ein bisschen Unterstützung im Alltag. Viele möchten dafür nicht gleich in ein Betreutes Wohnen umziehen. Positiver Nebeneffekt einer sogenannten stundenweisen Betreuung: Sie bringt Abwechslung in das Leben der betroffenen Menschen.

Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Wenn Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eigenständig in einer Wohnung leben möchten, sind sie in verschiedenen Lebensbereichen auf Begleitung und Unterstützung angewiesen. Für sie gibt es zum einen spezielle Einrichtungen für Betreutes Wohnen. Zum anderen können Sie ambulantes Betreutes Wohnen in einer bestehenden Immobilie in Anspruch nehmen.

Zu den Leistungen zählen neben der individuellen Basisversorgung oft unter anderem

  • Beratung bei der persönlichen Lebensgestaltung
  • Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
  • Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
  • Soziale Integration
  • Beratung von Angehörigen

Die Anforderungen für Betreutes Wohnen von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und psychisch kranken Menschen sind sehr unterschiedlich.

So sind Sie mit einer körperlichen Behinderung auf barrierefreien Wohnraum und je nach Beeinträchtigung sogar auf eine 24h-Pflege angewiesen. Geistige Behinderungen erfordert zum Beispiel besondere Unterstützung, um den Alltag bewältigen zu können.

Bei einer psychischen Erkrankung liegt der Schwerpunkt dagegen eher bei psychologischer und therapeutischer Betreuung. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in einen geregelten Alltag.

Betreutes Wohnen: Leistungen und Services

Die Angebote in Einrichtungen für Betreutes Wohnen unterteilen sich in der Regel in:

  1. Grundleistungen
  2. Wahlleistungen.

Dabei können sich die Leistungen – und damit die Kosten – von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden.

Unabhängig von den Grund- und Wahlleistungen sollte zum Betreuten Wohnen immer Folgendes gehören:

  • Barrierefreie Wohnungen (zum Beispiel ein barrierefreies Bad, Aufzüge, breite Türen)
  • Gute Infrastruktur in der Nähe (Ärzte, Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Supermarkt)
  • Leichter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Gemeinschaftsräume oder Angebote zur Freizeitgestaltung

Der Anbieter bestimmt das Angebot Jeder Anbieter von Betreutem Wohnen bestimmt selbst, welche Leistungen er selbst abdeckt oder vermittelt, welche davon Grundleistungen und welche Wahlleistungen sind. Lassen Sie sich deshalb genau aufschlüsseln, welche Posten es gibt und was die Services kosten.

Grundleistungen

Die Grundleistungen zahlt jeder Bewohner im Betreuten Wohnen monatlich pauschal zusätzlich zur Miete. Je nach Einrichtung wird diese Zahlung als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet.

Typische Grundleistungen beim Betreuten Wohnen sind:

  • Eine Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
  • Der Hausmeisterservice
  • Ein Installierter Hausnotruf
  • Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

Wahlleistungen

Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können.

Typische Wahlleistungen beim Betreuten Wohnen sind:

  • Haushaltshilfe
  • Reinigungs- und Wäscheservice
  • Fahrdienste
  • Alltagsbegleiter
  • Mahlzeitenservice
  • Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentenmanagement, Verbandswechsel oder Blutzuckermessung)
  • Medizinische Fußpflege
  • Haarpflege
  • Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen
  • Soziale und kulturelle Angebote

Betreutes Wohnen: Kosten und Förderung

Genau wie bei jeder anderen Immobilie auch, können Sie eine Betreute Wohnung kaufen oder mieten. Dabei fallen die Preise je nach Lage sowie Angebot und Nachfrage sehr unterschiedlich aus.

Sowohl Kaufpreis als auch Mietpreis sind üblicherweise etwa 10 bis 20 Prozent höher als bei einer Wohnung ohne Betreuung in ähnlicher Lage. Das liegt nicht an den zusätzlichen Leistungen, denn die bezahlen Sie ja monatlich extra. Grund dafür ist eher die barrierefreie Ausstattung.

Zusätzlich zu den reinen Wohnkosten – beziehungsweise beim Kauf die Investitionskosten – kommen beim Betreuten Wohnen und Service-Wohnen folgende Kostenpunkte hinzu:

  • Ein monatlicher Abschlag für die Grundleistungen (Betreuungspauschale)
  • Optionale Ausgaben für Wahlleistungen
  • Gegebenenfalls Kosten für Pflegedienstleistungen (keine Wohnkosten im engeren Sinne)

Fördermöglichkeiten

In der Regel müssen Sie sämtliche Kosten für Betreutes Wohnen selbst tragen. Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, Ihre Ausgaben zu senken.

So werden einige wenige Anlagen für Betreutes Wohnen öffentlich gefördert. Hier können Sie sich dann mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein günstiger einmieten. Oder Sie beantragen Wohngeld, wenn Sie über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob Ihnen für das Betreute Wohnen ein Mietzuschuss gewährt werden kann.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie darüber hinaus den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro nutzen. Er ist zweckgebunden, das bedeutet, Sie erhalten das Geld nicht bar, sondern nachträglich für Leistungen wie etwa Hilfen bei der Haushaltsführung, aber auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

Schreibe einen Kommentar