Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, wenn häusliche Pflege ausfällt (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub/Krankheit der Angehörigen) oder die Pflege zu Hause nicht ausreicht. Sie dient der Überbrückung von Krisen und der Sicherung der Versorgung für eine begrenzte Zeit (maximal 56 Tage/Jahr) und ist ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.
Definition und Zweck
- Vorübergehende Betreuung: Pflegebedürftige leben für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 8 Wochen/Jahr) in einem Pflegeheim.
- Gründe: Überbrückung nach Krankenhausaufenthalten, Krisensituationen zu Hause, Entlastung pflegender Angehöriger.
- Unterschied zur Verhinderungspflege: Kurzzeitpflege findet immer stationär statt, Verhinderungspflege kann auch zu Hause erfolgen, betont die Johanniter.
Anspruch und Kosten
- Anspruch: Alle mit Pflegegrad 2 bis 5 sowie Personen, die plötzlich pflegebedürftig werden.
- Finanzierung: Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten (ca. 1.774 € pro Jahr).
- Zusatzkosten: Unterkunft, Verpflegung (Hotelkosten) und Investitionskosten sind selbst zu zahlen.
Dauer
- Maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr.
- Kann mit dem Kontingent der Verhinderungspflege kombiniert werden.
In der Schweiz
Kurzzeitpflege in der Schweiz ist eine temporäre, vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, wenn die häusliche Pflege ausfällt oder eine Entlastung für Angehörige nötig ist (z.B. nach einem Spitalaufenthalt, Krankheit der Pflegeperson, Ferien). Sie dient als Überbrückung, um die Selbstständigkeit zu fördern, eine Rehabilitation zu unterstützen oder Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, bevor die Person wieder nach Hause zurückkehrt.
Definition und Zweck:
- Zeitlich befristet: Dauer kann wenige Tage bis mehrere Wochen betragen, oft als Übergangslösung.
- Entlastung: Schafft Entlastung für pflegende Angehörige, die eine Pause brauchen oder verhindert sind.
- Überbrückung: Ideal nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn zu Hause noch nicht alles allein bewältigt werden kann.
- Testphase: Ermöglicht es, eine Pflegeeinrichtung zu “testen”, bevor eine Langzeitpflege in Betracht gezogen wird.
Typische Leistungen:
- Rundum-Betreuung durch qualifiziertes Personal.
- Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen).
- Medizinische Behandlungspflege.
- Soziale Betreuung und oft therapeutische Massnahmen.
Abgrenzung:
- Unterschied zu Akut- und Übergangspflege (AüP): Die AüP ist oft kürzer (ca. 14 Tage) und direkt nach dem Spital, während Kurzzeitpflege breiter gefächert ist.
- Verhinderungspflege: Findet meist zu Hause statt und erfordert eine längere Pflegehistorie zu Hause; Kurzzeitpflege ist eine Alternative bei kurzfristigem Ausfall.
Zusammenfassend: Kurzzeitpflege ist eine flexible, zeitlich begrenzte Pflegeleistung, die Sicherheit und Entlastung bietet, wenn die gewohnte häusliche Situation temporär nicht gewährleistet werden kann.