Übergangspflege ist eine kurzfristige, rehabilitative Pflege, die Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, wenn eine Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist, aber keine vollstationäre Behandlung mehr nötig ist.
Sie dient als Überbrückung, um die Selbstständigkeit zu fördern und die Rückkehr ins eigene Zuhause vorzubereiten, mit Fokus auf Therapie, Rehabilitation und Aktivierung (z. B. Physiotherapie). Finanzierung und Dauer variieren je nach Land (z. B. in der Schweiz oft bis zu 14 Tage, in Österreich bis zu 84 Tage pro Jahr) und werden von Krankenkassen und Kantonen bzw. Sozialversicherungsträgern getragen, wobei die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oft selbst zu zahlen sind.
Ziel und Zweck
- Genesungsförderung: Unterstützung bei der Erholung nach Krankheit, Unfall oder Operation.
- Selbstständigkeit aktivieren: Gezielte medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fähigkeiten.
- Entlassungsmanagement: Planung der Rückkehr nach Hause oder in eine Langzeitpflegeeinrichtung.
Merkmale
- Zeitlich befristet: Kurzfristige Aufenthalte, oft nur wenige Wochen.
- Interdisziplinär: Beinhaltet Pflege, Therapie (Physiotherapie, Ergotherapie), medizinische Betreuung sowie psychosoziale Unterstützung.
- Finanzierung: Abhängig vom System (z. B. in der Schweiz: Krankenkasse + Gemeinde; Deutschland: GKV; Österreich: Land/Sozialversicherung), Kosten für Verpflegung meist Selbstzahler-Leistung.
Abgrenzung zur Kurzzeitpflege
- Übergangspflege ist direkt an den Spitalaufenthalt gekoppelt und dient der unmittelbaren Nachsorge und Reintegration.
- Kurzzeitpflege kann auch zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden und ist nicht zwingend an einen akuten Krankenhausaufenthalt geknüpft.