In der Wohnungsbörse (www.procap.ch) finden Sie barrierefreie Wohnungen. Sie können aber auch ein Mietgesuch erfassen, um von einem/r Vermieter/-in gefunden zu werden.
Nachdem Sie Ihr Mietgesuch erfasst haben, schalten wir dieses innerhalb von drei Werktagen frei.
6 Minimalanforderungen
Wie wissen Vermieter und Mieter, ob eine Wohnung rollstuhlgängig umgebaut werden kann? Um diese Frage zu beantworten, haben Baufachleute 6 Minimalanforderungen aufgestellt.
Zugang, Breite von Türen, Grössenverhältnisse
Erfüllt eine Wohnung die 6 Minimalanforderungen, kann sie mit wenig Aufwand an die Bedürfnisse einer Person im Rollstuhl angepasst werden. Erst wenn die Minimalanforderungen erfüllt sind, darf eine Wohnung deshalb als rollstuhlgängig ausgeschrieben werden. Die 6 Minimalanforderungen legen Bedingungen für folgende Bereiche fest:
- Zugänge
- Liftgrösse
- Niveauunterschiede
- Korridorbreite
- Türbreite
- Raumgrösse von WC, Bad, Küche
Die Minimalanforderungen gelten nur für bestehende Wohnungen. Für die Planung von Wohnbauten (Neu- und Umbauten) gelten die aktuellen Normen und Gesetze.
“Barrierefrei” ist ein Oberbegriff für uneingeschränkte Nutzbarkeit ohne Hilfe, während rollstuhlgerecht eine spezifischere Stufe ist, die höhere Anforderungen erfüllt, insbesondere durch größere Bewegungsflächen und spezielle Maße (z.B. 150×150 cm) für Rollstuhlfahrer, die über die allgemeine Barrierefreiheit (z.B. 120×120 cm) hinausgehen; jede rollstuhlgerechte Wohnung ist auch barrierefrei, aber nicht jede barrierefreie Wohnung ist rollstuhlgerecht, besonders im privaten Bereich.
Barrierefrei (DIN 18040)
- Definition: Barrierefreiheit bedeutet, dass Räume und Angebote für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Rollator, Rollstuhl) und auch für Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
- Anforderungen: Keine Stufen, Schwellen (max. 2 cm), feste, ebene Bodenbeläge, genügend Platz zum Manövrieren.
- Beispiel WC: Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm
Rollstuhlgerecht (DIN 18040-2)
- Definition: Erfüllt alle Anforderungen der Barrierefreiheit und geht darüber hinaus, um eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl zu gewährleisten.
- Zusätzliche Anforderungen:
- Türen: Mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite (oft 90 cm statt 80 cm).
- Bewegungsflächen: 150 x 150 cm (z.B. vor WC, Dusche).
- Bad & Küche: Spezifische Maße, unterfahrbare Waschbecken, Haltegriffe, spezielle Küchenplanung.
Fazit
- “Barrierefrei” ist der übergeordnete Begriff, der viele Bedürfnisse abdeckt (z.B. ältere Menschen, Rollatoren, Kinderwagen, Blinde).
- “Rollstuhlgerecht” spezifiziert die Anforderungen für Rollstuhlfahrer und ist eine höhere Stufe der Barrierefreiheit, die in privaten Wohnungen extra ausgewiesen werden muss.
- Im öffentlichen Bereich wird Barrierefreiheit oft mit Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer gleichgesetzt, im privaten Wohnbereich gelten jedoch unterschiedliche Normen.