
in der Schweiz gibt es keine „Anschlussreha“ wie in Deutschland, aber es gibt das funktionale Äquivalent: eine weiterführende Rehabilitation nach Spital oder nach einer ersten Reha, die über ärztliche Verordnung & Kostengutsprache läuft.
Damit du das sofort nutzen kannst, bekommst du hier eine präzise Schweizer Vorlage, speziell für den Fall:
„Ich habe bereits eine Reha hinter mir und brauche eine weitere Reha zur Stabilisierung / Weiterführung.“
Vorlage: Antrag / Bitte um weiterführende Rehabilitation (Schweiz)
Betreff: Bitte um Verordnung einer weiterführenden medizinischen Rehabilitation
Sehr geehrte Frau Dr. / Sehr geehrter Herr Dr. …
Ich bitte Sie um die Verordnung einer weiterführenden medizinischen Rehabilitation, da nach Abschluss meiner bisherigen Rehabilitation weiterhin relevante funktionelle Einschränkungen bestehen.
Begründung aus meiner Sicht:
- Die bisherigen Fortschritte sind noch nicht stabil.
- Ohne weitere Rehabilitation besteht das Risiko einer Verschlechterung bzw. eines Funktionsverlustes.
- Ich benötige zusätzliche spezialisierte Therapien zur Verbesserung meiner Selbstständigkeit und zur Sicherung des bisherigen Reha‑Erfolgs.
Ich bitte Sie, mich direkt bei einer geeigneten Rehaklinik anzumelden, damit diese die Kostengutsprache bei meiner Krankenkasse einholen kann.
Meine bevorzugte Rehaklinik: … (z. B. Reha Rheinfelden / ZURZACH Care / Kliniken Valens / Bellikon)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen …

Wichtig für die Schweiz
Damit die Krankenkasse die Kostengutsprache erteilt, sollte der Arztbericht folgende Punkte enthalten:
- „Reha weiterhin medizinisch notwendig“
- „Gefahr der Verschlechterung ohne weiterführende Reha“
- „Reha‑Fähigkeit gegeben“
- „Ziele der weiterführenden Reha“
- „Fortschritte noch nicht stabil“
Das erhöht die Bewilligungschancen deutlich.
Vorlage: Antrag auf Anschlussrehabilitation (AHB) – Deutschland
Betreff: Antrag auf Anschlussrehabilitation (AHB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Anschlussrehabilitation (AHB) im Anschluss an meinen stationären Aufenthalt im Krankenhaus … (Name, Zeitraum).
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte haben eine medizinische Reha‑Indikation festgestellt und eine AHB empfohlen, um folgende Ziele zu erreichen:
- Stabilisierung meines Gesundheitszustands
- Wiederherstellung meiner körperlichen, kognitiven oder psychischen Funktionen
- Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
- Erhalt bzw. Wiederherstellung meiner Erwerbsfähigkeit
Da eine AHB unmittelbar nach der Entlassung beginnen muss, bitte ich um zeitnahe Bewilligung.
Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX): Ich bitte um Zuweisung in folgende Rehaklinik: … (Name der Klinik) Begründung: Spezialisierung auf meine Diagnose, passende Therapieangebote, wohnortnahe Versorgung, Kontinuität der Behandlung.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen …
Vorgehen bei Ablehnung der Reha‑Kostengutsprache
Wenn dein Anschlussreha‑Antrag abgelehnt wurde, ist das kein Endpunkt — du kannst strukturiert und mit hoher Erfolgschance reagieren.
1. Einsprache einlegen (In Deutschland “Wiederspruch” genannt)
Frist: 30 Tage nach Erhalt der Verfügung Form: schriftlich an die Krankenkasse oder IV‑Stelle.
Kurzvorlage:
Betreff: Einsprache gegen die Ablehnung der Kostengutsprache für Rehabilitation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen Ihre Verfügung vom … erhebe ich Einsprache. Die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation ist weiterhin gegeben. Ohne diese Massnahme droht eine Verschlechterung meines Gesundheitszustands und eine Einschränkung meiner Selbstständigkeit.
Ich bitte um erneute Prüfung unter Beizug der ärztlichen Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen …
2. Ärztliche Ergänzung beilegen
Der Arzt sollte klar formulieren:
- Reha weiterhin medizinisch notwendig
- Gefahr der Verschlechterung ohne Reha
- Reha‑Fähigkeit gegeben
- Ziele der weiterführenden Reha
3. Unterstützung
- Patientenstelle, Pro Infirmis, Ombudsstelle der Krankenversicherung helfen bei der Einsprache.
- Bei IV‑Fällen: Rechtsdienst der Behindertenorganisationen kann unterstützen.