Behindertenrechts­konvention (BRK)

Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft.

Seit den 1960er Jahren wird der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in den Vereinten Nationen mittels konkreter Abkommen geregelt. Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006 wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen konkretisiert.

Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. An der Entstehung der UNO-BRK waren Menschen mit Behinderungen massgeblich beteiligt.

Die Konvention beinhaltet sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen.

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