Unterschied : Begleitetes-/Betreutes Wohnen

Der Hauptunterschied liegt in der Intensität und Art der Unterstützung: Betreutes Wohnen bietet oft umfassendere, fest integrierte Dienste (Pflege, Hauswirtschaft) in einer betreuten Wohnanlage mit Gemeinschaftsangeboten, während begleitetes Wohnen ambulant ist und meist nur punktuelle, bedarfsgerechte Hilfe durch Fachkräfte zu Hause anbietet, um die Eigenständigkeit zu fördern – die Begriffe werden aber oft synonym oder regional unterschiedlich verwendet. Betreutes Wohnen hat festere Strukturen, begleitetes Wohnen ist flexibler und stärker auf die individuelle Lebensführung zugeschnitten. 

Betreutes Wohnen

  • Wohnform: Meist in einer Wohnanlage, mit eigenen barrierefreien Wohnungen.
  • Unterstützung: Umfassender, oft mit Grundleistungen wie Notruf, Hausnotruf, Sozialberatung, Aktivitäten, manchmal auch Verpflegung.
  • Leistungsumfang: Fester integriert und oft obligatorisch.
  • Ziel: Sicherheit und Hilfe im Alltag bei gleichzeitiger Selbstständigkeit. 

Begleitetes Wohnen

  • Wohnform: In der eigenen Wohnung, eventuell auch in WGs.
  • Unterstützung: Ambulant, kommt nach Hause, z.B. für Einkäufe, Arztbesuche, soziale Kontakte.
  • Leistungsumfang: Flexibel buchbar, bedarfsorientiert, oft stundenweise.
  • Ziel: Maximale Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. 

Wichtiger Hinweis

  • In der Schweiz wird der Begriff “begleitetes Wohnen” oft für ambulante Formen bei Menschen mit Behinderung genutzt, während “betreutes Wohnen” eher stationäre Strukturen (in Institutionen) beschreibt, aber auch für altersgerechtes Wohnen mit Service verwendet wird, was zu Überschneidungen führt.
  • In Deutschland meint “Betreutes Wohnen” primär die barrierefreie Wohnung mit Service-Angeboten und ist oft synonym mit “Wohnen mit Service”. 

Ambulant Begleitetes Wohnen (Stiftung Mosaik – Schweiz)

Betreutes Wohnen Deutschland (Deutsches Rotes Kreuz DRK)

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