Wohnen mit Handicap

Das Wohnen mit Behinderung stellt besondere Anforderungen an die Wohnsituation und kann entsprechend der persönlichen Gegebenheiten unterschiedlich geartet sein. Je nach Grad der Behinderung und persönlicher Präferenz gibt es viele Möglichkeiten, durch die Menschen mit Behinderung Selbstständigkeit, aber auch Unterstützung und Betreuung erhalten.

Viele möchten, wenn möglich, gern in den eigenen vier Wänden leben. Dafür ist eine barrierefrei eingerichtete beziehungsweise behindertengerechte Wohnung notwendig. Erst Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit physischem Handicap, den Alltag innerhalb der eigenen Wohnung weitgehend selbstständig zu bewältigen.

Im Folgenden sollen verschiedene Möglichkeiten vorgestellt werden, wie Menschen mit physischen Behinderungen selbstständig wohnen und leben können. Es geht um bauseitige Maßnahmen sowie um alternative Wohnformen des behindertengerechten Wohnens, wie beispielsweise die Kombination aus barrierefreiem Wohnen und Hilfe von ambulanten Diensten. Viele Angebote von Kommunen und sozialen Trägern ermöglichen ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen und barrierefreies Leben.

Wohnformen und Möglichkeiten zum Wohnen mit Behinderung

Im Wesentlichen werden zwei Wohnformen voneinander unterschieden: ambulant betreutes und stationäres Wohnen. Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung leben, sind oft auf Unterstützung angewiesen. Häufig werden Sie von Familienmitgliedern oder Freunden oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Eine weitere Form des behindertengerechten Wohnens bieten Wohngruppen. 

Wohngruppen sind vor allem für relativ selbstständige Menschen mit Behinderung sehr interessant. Alle Räumlichkeiten sind dabei barrierefrei konzipiert.

In einem Wohnheim steht den Bewohnenden stets geschultes Fachpersonal zur Verfügung, was dies zu einer guten Wohnform für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf macht. Die Betreuung in einem Pflegeheim richtet sich an Menschen, die auf intensive Pflege angewiesen sind. Hier handelt es sich um eine stationäre Wohnform.

Wohnförderungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderung, die in der eigenen Wohnung leben möchten, ist es nicht immer leicht, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Aus diesem Grund gibt es Eingliederungshilfen, um durch inklusive Strukturen ein selbstbestimmtes Leben zu fördern und die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderung stehen finanzielle Wohnhilfen (Leistungen aus der Eingliederungshilfe) zu. Dazu gehören:

Teilhabeleistungen (soziale Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein): Für Behinderte gibt es Fördermittel (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) der sozialen Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum sowie den Wohnberechtigungsschein. Zuständig sind die Länder. Die Wohnraumförderung hat das Ziel, bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen, selbst genutzten Wohnraum zu finanzieren und die Modernisierung von Altbauten und den Umbau von Wohnungen für behinderte Menschen zu fördern. Der Wohnberechtigungsschein wird Menschen mit geringem Einkommen ausgestellt.

Wohngeld: Schwerbehinderte Mietende oder Wohnungsinhabende mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Der Anspruch ist von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren Einkommen und der Höhe der Miete/Belastung abhängig. Zuständig sind die Wohngeldstellen der Gemeinde- und Stadtverwaltungen.

Darlehen: Schwerbehinderte können für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuanschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen Darlehen beantragen.

Behindertengerechte Wohnungen finden

Die Lage auf dem deutschen Immobilienmarkt bezüglich behindertengerechter Wohnungen ist schwierig, denn der Bedarf ist hier weit höher als das Angebot. Erschwerend kommt hinzu, dass barrierefreier Wohnraum teuer ist und Menschen mit Behinderung mehrheitlich unterdurchschnittlich verdienen. All diese Faktoren erklären, warum Menschen mit Behinderung teilweise jahrelang auf Wohnungssuche sind. Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen weiter ansteigen.

Anlaufstellen, die bei der Suche nach behindertengerechten Wohnungen helfen

Behindertengerechten Wohnraum zu finden ist nicht einfach. Für die Unterstützung bei der Suche ist die jeweilige Stadtverwaltung die erste Anlaufstelle. Die Kommunen bieten umfangreiche Beratungsangebote und vermitteln auch über innerstädtische Bauvereine behindertengerechte Wohnungen. In der Regel unterstützen die Städte schnell und flexibel, wobei der Schwerpunkt auf der Versorgung mit öffentlich gefördertem Wohnraum liegt. Zuständige Ansprechpartner für behindertengerechtes Wohnen finden Sie beim Amt für Wohnungswesen bzw. beim städtischen Bauverein.

In vielen Städten, Kommunen und Gemeinden helfen Wohnberatungsstellen Ihnen bei der Suche. Eine weitere Anlaufstelle sind Seniorenbüros. Beide Beratungsstellen informieren Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, auch hinsichtlich des barrierefreien Umbaus einer Immobilie. Auf Wunsch kann eine Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden – kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins frühzeitig die Beratungsstelle.

Weitere Tipps zur Suche nach behindertengerechten Wohnungen

Wenn die nächste Senioren- oder Wohnberatungsstelle weit entfernt liegt, können Sie sich auch an Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste wenden, die ebenfalls Beratungen zum behindertengerechten Wohnen durchführen.

Sozialverbände wie die Caritas, Diakonie oder die Arbeiterwohlfahrt beraten und vermitteln behindertengerechten Wohnungen. 

Auch die Verbraucherzentralen beraten Wohnungssuchende zum Thema behindertengerechtes Wohnen. Ein weiterer regionaler Ansprechpartner ist Ihre örtliche Wohnbaugesellschaft. Sie führt eine Kartei mit behindertengerechten Wohnungen und Häusern und vermittelt Kontakte zu Immobilieneigentümern oder auf behindertengerechtes Wohnen spezialisierten Organisationen.

Um Ihnen die Wohnungssuche im Internet zu erleichtern, haben die großen Online-Immobilienbörsen eine Filtereinstellung, mit der sich wahlweise nur barrierefreie Wohnungen anzeigen lassen. Bitte beachten Sie, dass manche Portale die Bezeichnungen „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ verwenden.

Diese Begriffe bedeuten aber nicht unbedingt, dass eine Wohnung tatsächlich barrierefrei ist, da Sie nicht unter der DIN-Norm 18040-2 erfasst werden. Die DIN-Norm unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Kriterien für ein behindertengerechtes Wohnen

Die Wohnung eines körperbehinderten Menschen sollte auf sein Handicap hin ausgerichtet sein. Das beginnt mit einer barrierefreien Einrichtung und geht bis zur Betreuung durch externe Betreuungsdienste, die mit geschultem Personal behinderte Menschen im Alltag unterstützen. Ermöglicht das Wohnumfeld ein weitgehend selbstständiges Wohnen, kann dieses als „behindertengerecht“ bezeichnet werden, auch wenn der Begriff im deutschen Sprachgebrauch zunehmend seltener genutzt wird.

Es wird zwischen barrierefreier und behindertengerechter Umgebung durchaus unterschieden: Barrierefreiheit zertifiziert nur eine bauliche Mindestanforderung, die es jedem Menschen möglich macht, eine entsprechende Wohnung oder ein Haus zu bewohnen – sei es mit körperlicher Einschränkung oder ohne. Der Begriff „behindertengerecht“ ist dagegen kaum universell anwendbar, da er immer auch die Art der Behinderung einbeziehen sollte. Wohnräume sind daher auf die entsprechende Behinderung angepasst, beispielsweise bei einer Geh- oder Sehbehinderung. Im Kontext dieses Artikels beziehen wir uns auf behindertengerechtes Wohnen, entsprechende Umbaumaßnahmen und wohnumfeldverbessernde Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.

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