Reha-Bericht bescheinigt arbeitsfähig – Was nun?

Ein Reha-Bericht, der “arbeitsfähig” bescheinigt, ist oft nur eine Prognose, die behandelnde Ärzte durch eigene Krankschreibungen überstimmen können. Betroffene sollten den Bericht genau prüfen, da er Auswirkungen auf Krankengeld oder Rente hat. Bei Diskrepanzen zwischen Reha-Urteil und eigenem Befinden ist zeitnahes Handeln (Widerspruch, Arztbesuch) wichtig. 

Wichtige Aspekte bei arbeitsfähiger Entlassung:

  • Verbindlichkeit: Die Einstufung im Entlassungsbericht ist eine fachärztliche Empfehlung, jedoch keine absolute Anweisung an den Hausarzt.
  • Weiter AU-Schreibung: Wenn Sie sich krank fühlen, kann Ihr behandelnder Arzt Sie am Tag nach der Entlassung weiter krankschreiben.
  • Widerspruch: Bei falscher Einstufung (z.B. arbeitsfähig trotz schwerer Erkrankung) kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Arbeitsmarkt: Es wird unterschieden zwischen der Arbeitsfähigkeit im aktuellen Job und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Übergangsgeld: Während der Reha wird Übergangsgeld gezahlt, danach endet dies mit der Feststellung der Arbeitsfähigkeit. 

Reha-Bericht umgehend prüfen.

Bei abweichendem Befinden sofort den Hausarzt/Facharzt aufsuchen, um die AU-Bescheinigung nahtlos fortzuführen.

Beratung bei Sozialverbänden (z.B. VdK, SoVD) in Anspruch nehmen. oder in der Schweiz pro Infirmis

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. 

Was bedeutet arbeitsfähig nach Reha?

Nach dem Abschluss einer medizinischen Reha wird Ihnen entweder Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Wird Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit attestiert, sind unter anderem eine stufenweise Wiedereingliederung oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation möglich

Was sagt der Reha-Bericht aus?

Der Reha-Entlassungsbericht informiert behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Rentenversicherungsträger und Patientinnen und Patienten sowie gegebenenfalls andere ausgewählte Adressaten über Diagnosen, erhobene Befunde, Reha-Ziele, -Verlauf, -Ergebnis und gibt Hinweise zur Weiterbehandlung einschließlich Reha-Nachsorge

Mögliche Prognosen nach der REHA?

  1. Arbeitsfähig und problemlose Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
  2. Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf stufenweise Wiedereingliederung
  3. Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf berufliche Reha
  4. Arbeitsunfähig und Aussicht auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit