Die Suche nach einer Wohnung mit Einschränkungen (barrierefrei, rollstuhlgängig) erfordert gezielte Maßnahmen: Nutzen Sie spezialisierte Wohnungsbörsen (z.B. Procap), kontaktieren Sie Behindertenverbände (z.B. Pro Infirmis), das lokale Wohnungsamt für geförderten Wohnraum und beantragen Sie ggf. einen Wohnberechtigungsschein. Wichtig sind proaktive Kommunikation mit Vermietern, Besichtigung auf Barrierefreiheit (Aufzug, Türbreiten, Dusche) und Prüfung der Umgebung.
Wichtige Schritte und Tipps:
- Spezialsuche: Nutzen Sie Plattformen wie immoScout24.ch für hindernisfreie Objekte, die stufenlosen Zugang, breite Türen (
> 80 cm) und befahrbare Duschen bieten.
- Beratung nutzen: Verbände wie Procap oder Pro Infirmis bieten Unterstützung und Wohnraumanpassungsberatung.
- Finanzierung: Beantragen Sie bei Bedarf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für günstige, öffentlich geförderte Wohnungen. In einigen Kantonen wie Basel-Stadt gibt es spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen, siehe Kanton Basel-Stadt.
- Unterlagen: Bereiten Sie eine vollständige Bewerbungsmappe vor und erklären Sie Ihre Situation offen, aber kurz, z.B. über die Notwendigkeit von Barrierefreiheit.
- Besichtigung: Achten Sie auf Bewegungsflächen (Schwellenfreiheit und die Barrierefreiheit des Wohnumfelds

Es ist normal, viele Absagen zu erhalten, doch gezieltes Suchen erhöht die Chancen auf eine passende Unterkunft.
In Deutschland
Die Suche nach einer barrierefreien Wohnung in Deutschland erfordert oft Geduld, da der Markt knapp ist. Nutzen Sie spezialisierte Filter auf Immobilienportalen (z.B. ImmoScout24), kontaktieren Sie Wohnungsbaugesellschaften und stellen Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beim Wohnungsamt für geförderten Wohnraum.
Wichtige Anlaufstellen & Tipps:
- Wohnungsamt: Informiert über barrierefreie Wohnungen in kommunaler Hand und den WBS.
- Behinderten-Verbände: Bieten Unterstützung bei der Wohnungssuche.
- Immobilienbörsen: Nutzen Sie Filter wie “rollstuhlgerecht” oder “barrierefrei”.
- Studierendenwerke: Bieten Beratung für Studierende mit Behinderung.
Besonderheiten & Rechte:
- Bauliche Veränderungen: Nach § 554 BGB haben Menschen mit Behinderung oft das Recht auf Zustimmung des Vermieters für notwendige Umbauten, müssen diese jedoch meist selbst finanzieren.
- Finanzierung: Krankenkassen oder Pflegekassen können Anpassungen bezuschussen.
- Wohnumfeld: Achten Sie bei der Besichtigung auf Aufzüge, breite Türen und barrierefreie Infrastruktur (ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten).
- Wohnberechtigungsschein (WBS): Kann bei der Kommune beantragt werden, um Anspruch auf preisgünstige Wohnungen zu haben.

Seien Sie proaktiv, lassen Sie sich bei Bedarf vom Sozialamt unterstützen und scheuen Sie sich nicht, spezialisierte Beratungsstellen zu kontaktieren

Wer zahlt die Miete bei Behinderung?
Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Trägerin der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderungen nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige (zum Beispiel Eltern) werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen
Wie erhöhe ich die Chance, eine Wohnung zu bekommen?
- Werde aktiv … und bleibe es. Wenn du nicht warten willst, bis das passende Angebot ins Haus flattert, kannst auch selbst aktiv werden. …
- Nimm persönlich Kontakt auf. …
- Sei gut vorbereitet. …
- Bleib realistisch. …
- Sei gut vorbereitet (nochmal) …
- Hinterlasse einen guten Eindruck. …
- Halte den Kontakt.