Barrierefrei wohnen: Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
vieles kann dazu führen, dass die eigenen vier Wände plötzlich voller Barrieren stecken. Wenn das Badezimmer zur Rutschgefahr wird oder die Treppe unüberwindbar scheint, hilft der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf die Förderung hat, welche Maßnahmen unterstützt werden und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Was ist der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung?
Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige dabei, ihre Wohnung so anzupassen, dass eine häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.
- Förderhöhe: Bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person.
- Maximalbetrag: Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € (bei 4 Personen) steigen.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Die Maßnahme muss zudem notwendig sein, um:
- Die häusliche Pflege zu ermöglichen.
- Die Pflegepersonen zu entlasten.
- Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden fest im Gebäude verankerte Umbauten oder technische Installationen. Man unterscheidet meist zwischen drei Bereichen:
Badezimmer, Zugang zur Wohnung und allgemeiner Wohnraum.
Wichtig: Reine Renovierungsarbeiten (z. B. neues Tapezieren) oder allgemeine Modernisierungen ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit werden nicht übernommen.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
Um die Förderung reibungslos zu erhalten, sollten Sie folgende Reihenfolge einhalten:
- Bedarf ermitteln: Lassen Sie sich beraten z. B. durch Pflegestützpunkte oder Wohnberater (manche Sanitätshäuser bieten eine Wohnumfeldberatung an.)
- Kostenvoranschläge einholen: Fordern Sie Angebote von Handwerksbetrieben an.
- Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse ein.
- Prüfung durch die Kasse: Gegebenenfalls schaltet die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) ein, um die Notwendigkeit vor Ort zu prüfen.
- Umsetzung: Nach der schriftlichen Zusage können Sie die Handwerker beauftragen.
- Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Originalrechnungen zur Erstattung ein.
- Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Abtretungserklärung, damit der Handwerker direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.Noch fragen?
- Kontaktieren Sie ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt, oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das VITALIBERA Team! info(at)vitalibera.org
Wie oft kann ich einen Zuschuss zur Wohnfeldverbesserung beantragen?
Die Anzahl der Zuschüsse zur Wohnraumanpassung ist nicht begrenzt. Eine Genehmigung bezieht sich immer auf den aktuellen Gesundheitszustand. Wenn sich Ihre Pflegesituation verändert hat, so dass weitere Umbaumaßnahmen notwendig werden, können Sie erneut eine Wohnraumanpassung
Was zählt alles zur Wohnraumanpassung?
Zu diesen zählen beispielsweise Treppen, Türschwellen und schmale Türen. Werden bekannte Hürden beseitigt, können sich die Bewohner:innen sicherer bewegen. Altersgerechtes Wohnen erleichtert zudem die tägliche Pflege und das selbständige Wohnen Ihres Verwandten erheblich.
Wann zahlt die Pflegekasse nicht mehr?
Der Anspruch auf Pflegegeld endet, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Also zum Beispiel, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen. Im Todesfall endet der Anspruch am Ende des Monats, in dem die anspruchsberechtigte Person stirbt (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
Wie oft bekommt man den Entlastungsbetrag?
Mit dem Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 131 Euro, um ihren Alltag leichter zu gestalten. Das Geld kann dabei flexibel eingesetzt werden, beispielsweise für Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Betreuungsangebote.
Wie ist das in der Schweiz geregelt?
Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (altersgerecht oder behindertengerecht) in der Schweiz erfolgen primär über die Invalidenversicherung (IV) für bleibende Behinderungen, oder kantonal für altersbedingte Umbauten. Gefördert werden meist bauliche Massnahmen wie Badumbauten, Türverbreiterungen, Lifteinbauten oder Rampen. Procap und Pro Infirmis bieten Beratung an.
Wichtige Anlaufstellen und Förderquellen:
- Invalidenversicherung (IV): Übernimmt Kosten für notwendige Anpassungen bei anerkannter Behinderung (z.B. Bad/WC, Rollstuhlgängigkeit).
- Kantone/Gemeinden: Bieten oft eigene Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen an, wie im Kanton Basel-Landschaft (bis zu CHF 10’000, bei Ergänzungsleistungen bis zu CHF 40’000).
- Procap / Pro Infirmis: Fachstellen, die bei der Planung und Finanzierung von hindernisfreien Wohnräumen unterstützen.
- Stiftungen: Es gibt spezialisierte Stiftungen, die den Umbau von Wohneigentum unterstützen (z.B. Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum).
Voraussetzungen für Förderungen:
- Individueller Bedarf: Ein Nachweis (meist ärztlich) ist erforderlich.
- Altersgerechtes Wohnen: Oft muss mindestens eine Person im Haushalt das AHV-Alter erreicht haben.
- Wohnungstyp: Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum oder Mietwohnungen möglich.