
In der Schweiz gibt es drei zentrale Säulen für Unterstützung zuhause: Spitex (medizinisch/pflegerisch), Betreuung & Alltagsentlastung, und spezialisierte neurologische Dienste. Dazu kommen finanzielle Hilfen wie Hilflosenentschädigung.
Auch in Deutschland existiert ein Unterstützungsnetzwerk (siehe unten)
Schweiz
1. Medizinische & pflegerische Unterstützung (Spitex / spezialisierte Dienste)
- Spitex: Grundpflege, Behandlungspflege, Wundversorgung, Medikation, Beratung.
- Neuromobil: Spezialisierte ambulante neurologische Pflege für MS, Stroke, Parkinson – inkl. Abklärung, Koordination, Körperpflege und Prävention. Leistungen sind kassenpflichtig (KVG).
Gut für: Menschen mit neurologischen Einschränkungen, die fachlich präzise, flexible Unterstützung brauchen.
2. Alltagsbetreuung & Entlastung zuhause
- 24h-Betreuung oder stundenweise Unterstützung durch geschulte Betreuungspersonen.
- Aufgaben: Haushalt, Struktur, Aktivierung, Sicherheit, Begleitung, Entlastung der Angehörigen.
- Ergänzt Spitex und ermöglicht selbstbestimmtes Leben zuhause.
- Besonders hilfreich bei Demenz, Parkinson, Alzheimer oder allgemeiner Gebrechlichkeit.
Gut für: Menschen, die nicht primär Pflege, sondern kontinuierliche Präsenz, Orientierung und Alltagshilfe brauchen.
3. Unterstützung für Angehörige
- Beratung & Entlastung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).
- Angebote für Young Carers, ältere Angehörige, Weiterbildung, Begleitung.
- Der Bund bietet keine direkten Leistungen, unterstützt aber Organisationen, die Angehörige stärken.
Gut für: Familien, die Verantwortung tragen und Entlastung oder Orientierung brauchen.
4. Finanzielle Unterstützung
- Hilflosenentschädigung (IV/AHV)
- Assistenzbeitrag (bei IV-Berechtigung)
- Zusatzversicherungen können Betreuungskosten reduzieren.
- Betreuung zuhause ist oft nicht teurer als ein Heim – aber individueller.
Situation in Deutschland
In Deutschland gibt es vier zentrale Säulen für Unterstützung zuhause: Pflegedienste (ambulant), Alltagsbetreuung & Haushalt, spezialisierte neurologische Versorgung, und finanzielle Leistungen wie Pflegegrad & Entlastungsbetrag. Hier ist eine klare, neurofreundliche Übersicht – mit Fokus auf neurologische Erkrankungen und selbstbestimmtes Leben zuhause.
1. Ambulante Pflege (Pflegedienst)
- Grundpflege: Körperpflege, Mobilisation, Ernährung
- Behandlungspflege: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung
- Häufig über die Pflegeversicherung abrechenbar (je nach Pflegegrad)
- Ärztlich verordnete Leistungen laufen über die Krankenkasse
Gut für: Menschen mit neurologischen Einschränkungen, die medizinische oder pflegerische Unterstützung brauchen.
2. Alltagsbetreuung & Haushaltshilfe
- Unterstützung bei Struktur, Orientierung, Aktivierung
- Haushalt, Kochen, Begleitung, Sicherheit
- Stundenweise oder 24h-Betreuung möglich
- Ab Pflegegrad 1 nutzbar über Entlastungsbetrag (125 € / Monat)
Gut für: Menschen, die weniger Pflege, aber kontinuierliche Präsenz, Struktur und Alltagshilfe benötigen.
3. Spezialisierte neurologische Unterstützung
- Ambulante Dienste für Parkinson, MS, Schlaganfall, Demenz, Schädelhirntrauma
- Physio, Ergo, Logopädie – verordnungsfähig
- Spezialisierte Pflegedienste (z. B. für Beatmung, neurologische Komplexpflege)
- Häusliche Intensivpflege bei schweren Einschränkungen
Gut für: Komplexe neurologische Situationen, die Fachwissen erfordern.
4. Unterstützung für Angehörige
- Pflegestützpunkte: Beratung, Koordination, Anträge
- Entlastungsangebote: Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
- Schulungen für pflegende Angehörige (kostenfrei)
Gut für: Familien, die Verantwortung tragen und Orientierung oder Entlastung brauchen.
5. Finanzielle Leistungen (Pflegeversicherung)
- Pflegegrad 1–5: Voraussetzung für viele Leistungen
- Pflegesachleistungen (Pflegedienst)
- Pflegegeld (bei Angehörigenpflege)
- Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
- Verhinderungspflege (bis 1.612 € jährlich)
- Kurzzeitpflege (bis 1.774 € jährlich)
