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Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete, medizinische Maßnahmen, die von examiniertem Fachpersonal (wie Kranken- oder Altenpflegern) durchgeführt werden, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Sie wird primär von Krankenkassen bezahlt und beinhaltet Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck-/Blutzuckermessungen sowie Stomaversorgung.
Wichtige Aspekte der Behandlungspflege:
  • Leistungsumfang: Umfasst Tätigkeiten nach SGB V, darunter Verbandswechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Katheterpflege, Medikamentenmanagement und Infusionen.
  • Voraussetzung:
    Erfordert eine ärztliche Verordnung, die meist für 14 Tage ausgestellt wird
  • Abgrenzung: Im Gegensatz zur Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation), die von der Pflegekasse übernommen wird, fokussiert sich die Behandlungspflege auf medizinisch-therapeutische Aufgaben.
  • Finanzierung & Kosten: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Versicherte über 18 Jahre tragen in der Regel einen Eigenanteil von 10% (max. 10 € pro Tag).
  • Durchführung: Erfolgt ambulant durch Spitex-Dienste oder Pflegedienste sowie stationär in Einrichtungen.
Die Behandlungspflege stellt die professionelle medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicher.