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Grundpflege

Die Grundpflege umfasst essenzielle, täglich wiederkehrende Pflegeleistungen für Menschen, die ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen können. Sie beinhaltet Maßnahmen der Körperpflege (Waschen, Duschen), Ernährung (Nahrungsaufnahme) und Mobilität (Aufstehen, Gehen) sowie Ausscheidung. Ziel ist die Unterstützung im Alltag, die Förderung der Selbstständigkeit (aktivierende Pflege) und die Vermeidung von Folgeerkrankungen.

Kerninhalte der Grundpflege:
  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen.
  • Ernährung: Mundgerechte Zubereitung von Speisen, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, Umbetten, Lagern und Bewegen.
  • Ausscheidung: Unterstützung beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial.
  • Kleidung: Unterstützung beim An- und Auskleiden. 
Die Grundpflege ist in Deutschland eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI), kann bei kurzzeitigem Bedarf nach Krankenhausaufenthalt aber auch eine Leistung der Krankenkasse (SGB V) sein. Sie wird oft im Rahmen der aktivierenden Pflege durchgeführt, um Fähigkeiten der Betroffenen zu erhalten. Abzugrenzen ist die Grundpflege von der Behandlungspflege (ärztlich verordnete Tätigkeiten wie Verbandswechsel) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Putzen).