BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX) in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, Maßnahmen anzubieten, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.